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Asbest

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Asbestabfälle und Asbestzementabfälle
Baustoffe auf Asbestzementbasis, z.B. Dachplatten, Fassadeplatten, Blumenkästen. Asbest ist als überwachungsbedürftiger Abfall deklariert und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden. Die asbesthaltigen Baustoffe müssen staubdicht in reißfester Folie oder Big Packs verpackt sein.
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